Formale Voraussetzungen

  • Bei erzieherischen Hilfen nach dem KJHG (SGB VIII §§ 27 ff) entscheidet der öffentliche Träger (Jugendamt) über die Maßnahme und erteilt den damit verbundenen Kostenübernahmebescheid.
  • Bei privaten Auftraggebern (i.d.R. die Eltern / Erziehungsberechtigten) wird ein gesonderter Leistungs-Vertrag abgeschlossen

Die Projektleitung wird mit der Durchführung der Maßnahme durch den öffentlichen Kostenträger, den freien Träger oder die privaten Auftraggeber betraut.
Freiwilligkeit, Interesse und Mitwirkungsbereitschaft auf Seiten der Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertreter ist unabdingbare Voraussetzung für die Projektteilnahme.

Als Dauer der Maßnahme kann ein mehrwöchiger Aufenthalt (ca. 6 -12 Wochen) während des Almsommers (i.d.R. vom 01.06. - 30.09.) zugrundegelegt werden.

Der Kostenträger (Jugendamt oder Erziehungsberechtigte) übernehmen die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der vereinbarten Tagessätze.